04.05.2024

Athen Nachrichten

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Pilotprogramm zur Olivenernte für Arbeitslose


Die Entsendung von 500 Arbeitslosen aus der Region Westmakedonien in die Präfektur Heraklion (Kreta) zur Saisonarbeit im Agrarsektor, insbesondere bei der Olivenernte, ist ein derzeit umgesetztes Pilotprogramm DYPA.

Insbesondere im Rahmen dieses Programms wird ein Versuch unternommen Förderung der Arbeitslosen aus der Region Westmakedonien von ihrem ständigen Wohnsitz in die Regionaleinheit Heraklion der Region Kreta zu ziehen, um im Primärsektor zu arbeiten, wo ein erhöhter Bedarf an Arbeitskräften besteht.

Das Programm gewährt Arbeitslosen eine Reise- und Unterbringungsbeihilfe, die während des gesamten Zeitraums gezahlt wird, in dem die Empfänger bei der Olivenernte in Heraklion beschäftigt sind, von Oktober 2023 bis Januar 2024.

Wen werden sie schicken?

Kandidaten für eine Umsiedlung nach Kreta zum Zweck der Beschäftigungsförderung sind Arbeitslose, die im digitalen DYAA-Register der Beschäftigungsförderungszentren (KPA2) registriert sind, die sich in den Zuständigkeitsbereichen der Präfekturen Kozani (KPA2 Kozani und Ptolemais), Florina (KPA2 Florina und) befinden Amyndeon), Kastoria (KPA2 Kastoria) und Grevena (KPA2 Grevena), die von ihrem ständigen Wohnort in die Regionaleinheit Heraklion ziehen möchten, um im Primärsektor (Olivenpflücken) zu arbeiten.

Potenzielle Begünstigte werden nach der öffentlichen Ankündigung des DYPA aufgefordert, ihren Antrag ausschließlich elektronisch einzureichen. Ein elektronisches Antragsformular ist auf der DPA-Website verfügbar www.dypa.gov.gr.

Leistungsbetrag
Die Leistung für Leistungsberechtigte deckt Hin- und Rückreisekosten von maximal 250 Euro und Lebenshaltungskosten von maximal 250 Euro pro Monat ab. Bei der Ermittlung der Umzugskostenbezüge werden das Gehalt des Arbeitnehmers und die Anzahl der Versicherungstage berücksichtigt.

Insbesondere erhält der Arbeitnehmer eine Leistung in Höhe der Miete, höchstens jedoch 250 Euro, wenn er mindestens 10 Versicherungstage gearbeitet hat. Wenn ein Arbeitnehmer weniger als 10 Versicherungstage pro Monat hat, verringert sich der Zuschussbetrag für jeden Versicherungstag, der weniger als 10 Tage beträgt, um 1/10.

Sie können das Regierungsanzeiger im Detail lesen HIER

PS: Jetzt müssen nur noch diejenigen gefunden werden, die dazu bereit sind 🙂



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