09.05.2024

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Deutschland begann mit der Ausgabe spezieller Bankkarten für Flüchtlinge


Während andere Bundesländer noch an der Einführung von Bezahlkarten für Flüchtlinge arbeiten, hat man in Hamburg bereits damit begonnen, diese an Erstantragsteller auszugeben.

Die blaugrüne Visa-Karte heißt SocialCard: Wer in Deutschland den Flüchtlingsstatus beantragt, erhält sie künftig. Der Unterschied zu dieser Karte besteht darin, dass sie über kein Guthaben verfügt, d. h. Sie können nur den Betrag ausgeben, der sich auf Ihrem Konto befindet. Sie können nur einen kleinen Teil des Geldes bar abheben – bis zu 50 Euro pro Monat und zusätzlich 10 Euro pro Kind.

Die für Flüchtlinge bestimmte Karte kann nur in Deutschland verwendet werden. Überweisungen ins Ausland oder Einkäufe im Internet sind damit nicht möglich.

Ziel der Einführung einer solchen Zahlungskarte ist es, illegale Migration weniger attraktiv zu machen und zu verhindern, dass Flüchtlinge Geld an Schmuggler schicken. Darüber hinaus wird den Beamten weniger Arbeit zufallen, da sie nicht mehr manuell Geld an der Kasse ausgeben müssen.

14 der 16 Bundesländer planen die Einführung einer gemeinsamen Bezahlkarte für Flüchtlinge, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern planen die Schaffung eigener Modelle. Ursprünglich war geplant, das Projekt noch vor Jahresende umzusetzen.



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