27.04.2024

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Steuererklärung: Wer erhält 3 % Rabatt bei der Zahlung der Einkommenssteuer?


Steuerzahler, die es schaffen Am 31. Juli 2024 wird der Betrag der Einkommensteuer pauschal abgeführtals Ergebnis der Abrechnung ihrer Steuererklärung erhalten wird Steuerrückerstattung von 3 %.

Der Steuerabzug ist durch eine Änderung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vorgesehen, wonach die Einkommensteuer in acht gleichen Monatsraten gezahlt wird. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Erklärung über den Fälligkeitstermin der ersten Rate hinaus die ersten beiden Raten vor dem Fälligkeitstermin der zweiten Rate zu zahlen sind. Die Änderung sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Die Zahlung der Einkommensteuer für das Steuerjahr 2023 erfolgt in acht gleichen monatlichen Zahlungen, von denen die erste bis zum 31. Juli 2024 und die weiteren Zahlungen bis zum letzten Werktag der nächsten sieben Monate fällig sind.
    Verlängert sich der Fälligkeitstermin für die Abgabe der Steuererklärung auf einen späteren Zeitpunkt als der Fälligkeitstermin der ersten Rate, müssen die ersten beiden Raten am Fälligkeitstermin der zweiten Rate gezahlt werden.
  • Die Zahlung der Einkommensteuer für das Steuerjahr 2023 durch natürliche Personen – Teilnehmer an juristischen Personen und juristische Personen mit einfacher Buchhaltung – erfolgt in sechs gleichen monatlichen Zahlungen, von denen die erste vor dem 30. September 2024 und jede weitere Zahlung vor dem 30. September 2024 gezahlt wird – vor dem letzten Werktag der nächsten fünf (5 Monate).
    Bei Zahlung einer pauschalen Einkommensteuer für das Steuerjahr 2023 innerhalb der für die erste Zahlung festgelegten Frist wird ein Rabatt von 3 % auf den Gesamtbetrag der damit verbundenen Steuern und Schulden gewährt.
    Der Rabatt gilt nicht für natürliche Personen, die gemäß Abschnitt 5B der alternativen Besteuerung unterliegen.

Unternehmen

  • Die Zahlung der Einkommensteuer durch juristische Personen für Einkünfte des Steuerjahres 2023, mit Ausnahme von juristischen Personen, die liquidiert wurden, erfolgt in acht gleichen monatlichen Zahlungen, von denen die erste vor dem letzten Werktag des darauffolgenden Monats gezahlt wird Datum der Einreichung der Erklärung und die restlichen sieben – vor dem letzten Werktag der nächsten sieben Monate.
  • Wird die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung auf einen späteren Zeitpunkt als den Fälligkeitstermin der ersten Rate verlängert, werden die ersten beiden Raten vor dem Fälligkeitstermin der zweiten Rate gezahlt.

Bauern – Fischer

Mit derselben Änderung wird die Befreiung von der Einkommensteuer für Landwirte und Fischer dauerhaft. Ausgenommen sind Landwirte im ordentlichen Status, bei denen die ersten fünf Jahre ab dem Datum der Führung der Buchführung und der Einbeziehung in das normale Mehrwertsteuersystem abgelaufen sind, sowie „Küstenfischer“, die einzeln oder in Form einer Partnerschaft tätig sind Gewerbesteuerpflicht. oder eingetragene Fischereifahrzeuge bis zu einer Länge von zwölf Metern.



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