Nur drei Nachweise sind erforderlich, um festzustellen, ob jeder Arbeitslose Anspruch auf ein spezielles OAED-Arbeitslosengeld in Höhe von 720 Euro hat.
Die Sonderbeihilfe gilt ausschließlich für diejenigen, die im Vorjahr 60 Arbeitstage hatten und kein reguläres Arbeitslosengeld beziehen.
Von interessierten Parteien einzureichende Belege:
1) Letzte Steuererklärung (oder Kopie der Steuererklärung).
2) Eine gültige Arbeitslosenkarte.
3) IBAN eines Bankkontos.
„Sonderhilfe nach drei Monaten im Arbeitslosenregister“ bietet die OAED Versicherten, die drei Monate arbeitslos sind, wenn sie im Vorjahr mindestens 60 Arbeitstage gearbeitet haben.
Er entspricht 15 Gehältern und beträgt 240 Euro monatlich nach der Anhebung des Mindestlohns. Für 3 Monate beträgt der Betrag demnach 720 Euro.
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