26.04.2024

Athen Nachrichten

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Stromsubventionen: Wann erscheint auf den Rechnungen

Der Anstieg der Strompreise traf Haushalte und Unternehmen in Griechenland. Die Rechnungen von Bürgern und Unternehmen sind sehr umfangreich und die Zahlungsunfähigkeit liegt auf der Hand.

Staatliche Subventionen für den Stromverbrauch lösen das Problem nicht, da sie gering sind, dennoch haben die Bürger bereits „staatliche Beihilfen“ in ihrer Stromrechnung gesehen.

Dies geht aus der gestern im „Staatsanzeiger“ veröffentlichten Verordnung des Ministeriums über die Hilfeleistungen für September, Oktober, November und Dezember hervor.

Der Anstieg der Kilowattstunden durch die Energiekrise und der verstärkte Einsatz von Klimaanlagen im Sommer haben die Familienkassen finanziell stark belastet. Es wird erwartet, dass die Energiesubventionen in den kommenden Tagen rückwirkend eingeführt werden, um die Auswirkungen der Krise abzumildern.

Gemäß der Entscheidung des Ministeriums, die Stromrechnungen für Verbraucher mit Gleittarifverträgen (κυμαινόμενα τιμολόγια) für die Lieferung zu subventionieren, die Bestimmungen zur Anpassung der Großhandelsabnahmepreise enthalten, ist der Einheitszuschuss für September vorgesehen. Der Betrag beträgt 30 € pro Megawattstunde. Im Oktober auf 60 Euro pro Megawattstunde, für November und Dezember beträgt der monatliche Zuschuss 130 Euro pro Megawattstunde.

Für Verbraucher, die einen Vertrag über fortlaufende Rechnungen (κυμαινόμενα τιμολόγια) für Strom abgeschlossen haben, die Bestimmungen zur Anpassung der Großhandelskaufpreise enthalten und die Anspruch auf den Sozialwohnungstarif und den monatlichen Tarif für die IBC-Konten haben, beträgt der Zuschuss im September 30 € pro Megawattstunde. Im Oktober mit 80 € pro Megawattstunde und im November und Dezember beträgt die Förderung 150 € pro Megawattstunde.

Für Verbraucher, mit denen ein Strombezugstarifvertrag abgeschlossen wurde, der keine Regelungen zur Anpassung der Großhandelsbezugspreise enthält, wird für jeden Monat des Anwendungszeitraums dieser Maßnahme ein spezifischer Zuschuss in Höhe von 20 EUR pro Megawatt/Stunde festgesetzt .





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