27.04.2024

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Zypern: Neue Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis traten in Kraft

Ab 1. Januar 2023 neue Regeln für die Erteilung von Gastaufenthaltsgenehmigungen in Zypern – finanzielle Kriterien und gesundheitliche Anforderungen haben sich geändert.

Erster Aufenthaltstitel

Die zypriotische Regierung hat die Regeln zur Erlangung einer Gastaufenthaltserlaubnis mehrfach geändert: Antragsteller müssen nun ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen. Bei der Beantragung einer erstmaligen Aufenthaltserlaubnis müssen Sie eine Mindesteinkommensgrenze von mindestens 2.000 Euro im Monat erfüllen. Bei einer Familie erhöht sich dieser Betrag um 20 % für den Ehepartner und um 15 % für jedes Kind.

Es ist jedoch zulässig, in den Antrag als Nachweis für den Erhalt eines Mindesteinkommens den in Zypern erzielten Betrag aufzunehmen, beispielsweise Mieteinnahmen oder Dividenden von einem zypriotischen Unternehmen. Darüber hinaus müssen Antragsteller nachweisen, dass sie mindestens 10.000 € auf einem persönlichen Bankkonto in Zypern haben.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Ab dem 1. Mai 2023 müssen alle Antragsteller, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis verlängern wollen, eine Bankhistorie für das letzte Jahr vorlegen. Sie muss mindestens 24.000 Euro Auslandsüberweisungen sowie mindestens 6.000 Euro auf ihrem Konto bescheinigen (Kontoauszug erforderlich). Alle Anträge, die vor dem 1. Mai 2023 eingereicht werden, werden gemäß der aktuellen Richtlinie für Verlängerungsanträge geprüft.

Zusätzliche Anforderungen

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis und ihre Angehörigen müssen nun einen Nachweis über das Vorstrafenregister (legalisiert oder apostilliert) in ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsland erbringen. Es ist auch erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen: über das Fehlen von HIV, sexuell übertragbaren Krankheiten, Hepatitis B und C sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs, die das Fehlen von Tuberkulose bestätigt. Eine solche Bescheinigung ist von Inhabern einer Genehmigung und allen Angehörigen ab sechs Jahren bei ihrer Ankunft in Zypern erforderlich. Bisher, Anmerkungen GreekReporter, Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis mussten sich keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen.



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