26.04.2024

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Griechenland: Rangfolge der Besteuerung

Der Bericht über die Zusammensetzung der Steuereinnahmen der OECD-Mitgliedsländer und Griechenland, wie wir anmerken, liegt am unteren Ende der Rangliste und spiegelt die Komplexität der Immobilienbesteuerung und das Ausbluten der Steuerzahler wider.

Während die Grundsteuern in den OECD-Ländern durchschnittlich 5,6% des Steueraufkommens ausmachten, sind es in Griechenland 8,1%. Die Steuerabgaben sind jedoch nicht darauf beschränkt.

Grunderwerbsteuern, Erbschaftssteuern, Spenden und Elternbeihilfe, Steuererhöhungen (Zuschlag) für Privatpersonen und Unternehmen, Kapitalertragsteuern, Grund- und Stromsteuern … und die lange Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Es ist offensichtlich, dass Griechenland in einem Sonderrating, das 37 europäische OECD-Mitgliedsländer umfasste, einen nicht beneidenswerten 29. Platz einnimmt. Trotz der Tatsache, dass das Land im Vergleich zu 2020 nur um 1 Position gestiegen ist.

Estland führt die Liste an, so der Tax Fund-Bericht, der OECD-Daten zusammengestellt hat, und hier ist der Grund: Der Staat erhebt nur Grundsteuern, nicht Gebäude oder andere Infrastruktur, und ist eines von drei Ländern (neben Australien und Neuseeland). die ein solches System anwenden, ohne andere Steuern oder Grundsteuern zu erheben. Dagegen schneidet Italien mit vielen Steuern und sonstigen Gebühren auf Immobilien am schlechtesten ab.

Es wird erwartet, dass sich Griechenlands Position im Jahr 2022 verbessern wird, da zwei wichtige Interventionen die Situation ändern.

Zum einen gibt es seit dem 1. Oktober eine Änderung bei der Besteuerung der Elternbeihilfe (die Freigrenze wird auf 800.000 Euro angehoben). Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie (sowie Großeltern, Tanten oder Onkel im Allgemeinen Verwandte) Ihrem Kind Geld überweisen, auch davon Steuern zahlen müssen!

Der zweite große Eingriff betrifft die Umstrukturierung der ENFIA, deren Kernelement die Abschaffung der Zuschlagsteuer in ihrer jetzigen Form ist.

Zu den „Pluspunkten“ gehört das „Einfrieren“ der Mehrwertsteuer und der Luxussteuer „Φόρου Υπεραξίας“ bis 2024, während das Finanzministerium ab 2025 für neu errichtete Gebäude keine Mehrwertsteuer erheben kann.





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