27.04.2024

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Griechenland: Für welche Autos ist die Einfahrt auf den Parkplatz verboten?


Bürger sollten beim Betreten eines geschlossenen Parkplatzes in Griechenland besonders vorsichtig sein, da die Einfahrt mit Ihrem Fahrzeug möglicherweise verboten ist.

Mit Park- oder gar Verkehrsverboten werden Besitzer von Fahrzeugen konfrontiert, die mit Flüssiggas oder einem Gaskraftwerk ausgestattet sind. Insbesondere Die Verbote gelten für Fahrzeuge, die mit einem werksseitig oder nicht werksseitig installierten LPG- oder CNG-System ausgestattet sind, und erfolgen aus Sicherheitsgründen.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um mit Flüssiggas oder Erdgas betriebene Fahrzeuge, deren Abstellen auf geschlossenen Parkplätzen teilweise verboten ist, wenn sie die erforderlichen Eigenschaften nicht erfüllen. Obwohl das griechische Recht keine Verbote für die Bewegung oder das Parken von Fahrzeugen vorsieht, die mit Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden, Es gibt klare Regeln, die befolgt werden müssenso dass der Stellplatz gasbetriebene Fahrzeuge aufnehmen und unterbringen kann.

Insbesondere Auf geschlossenen Parkplätzen mit einer Kapazität von mehr als 100 Autos müssen die Bereiche, in denen es Parkplätze für Autos geben soll, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, in der Nähe der Außenwände des Gebäudes durch besondere Markierungen abgegrenzt werden. Diese Räume müssen mindestens 10 % der maximalen Kapazität des Stellplatzes entsprechen und die Abschnitte müssen über separate Brandschutzeinrichtungen verfügen, die sich vorzugsweise in oberirdischen Stockwerken befinden, und über eine ausreichende Belüftungsanlage verfügen.

Deshalb Bei Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz nicht gestattet mit Flüssiggas- oder komprimiertem Erdgasversorgungssystemen (LPG ή CNG), und das Betreten und Parken auf diesen muss verboten sein. Verbot meist überlagert Die entsprechenden Kennzeichnungen sind vom Fahrzeughalter zu beachtenda sie im Falle eines Vorfalls höchstwahrscheinlich ungeschützt sind (Sachschaden möglich).

Gleiches gilt für geschlossene Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern, die offensichtlich nicht die Kapazität von 100 Autos erreichen. In diesem Fall kann darüber nachgedacht werden sicheres Parken von Autos, die mit Flüssiggas und komprimiertem Erdgas betrieben werden, in den Eingängen von Mehrfamilienhäusern.

Jedoch Es sind nicht nur Parkplätze, die den Betrieb von Autos mit alternativen Kraftstoffen einschränken. In Tunneln in ganz Europa müssen bestimmte Fahrzeuge beim Einfahren ausdrücklich als LPG- oder CNG-betrieben gekennzeichnet sein. Beispielsweise ist im Μάχης-Tunnel die Bewegung jedes Fahrzeugs, das mit LPG oder CNG betrieben wird, verbotenauch wenn die entsprechenden Fahrzeugtanks leer sind.



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