01.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

begann in der EU "Jagd" Für Influencer: 20 Griechen auf der Liste


Eine europaweite Aufsichtsbehörde identifizierte 576 „Influencer“ wegen betrügerischer Geschäftspraktiken – darunter 20 Griechen auf der Liste.

Das Entwicklungsministerium beteiligte sich an einer europaweiten Initiative zur Kontrolle der „Sweeping“-Methode auf allen Social-Media-Plattformen, um „Influencer“ zu identifizieren, die kommerzielle Aktivitäten durchführen und die Produkte und Dienstleistungen von Markenunternehmen bewerben und bewerben.

Die Prüfung auf gesamteuropäischer Ebene fand vom 27. Oktober 2023 bis 30. November 2023 statt und 22 zuständige Behörden der Unionsmitgliedstaaten nahmen daran teil. Die Koordinierung der Durchsetzung erfolgte durch die Europäische Kommission über ein Kooperationsnetzwerk zwischen den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten für die Durchsetzung des Verbraucherrechts (Consumer Protection Cooperation Network).

Insgesamt sind 576 Influencer aus ganz Europa unter Kontrolle, davon 20 aus unserem Land. Bald sind sie erhalten vom Entwicklungsministerium ein Schreiben, in dem sie darüber informiert und aufgefordert werden, unverzüglich die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, damit ihre Aktivitäten an die Bestimmungen der europäischen Verbrauchergesetzgebung angepasst werden.

Ergebnisse Schecks griechischer Influencer

Als Ergebnis der Kontrolle stellte sich heraus, dass zwar 100 % kommerzielle Aktivitäten ausüben, jedoch nur die Hälfte von ihnen den Verbraucher nicht immer klar darüber informiert, dass der Inhalt der Beiträge einen kommerziellen Zweck verfolgt (z. B. Werbung beinhaltet).

  • 50 % geben den Verbrauchern keine klaren Informationen über ihre kommerziellen Aktivitäten (Werbung für Waren und Dienstleistungen in verschleierter Form),
  • 50 % derjenigen, die eigene Vertriebsseiten unterhalten, geben an, im Allgemeinen Handelsregister (GEMH) eingetragen zu sein.

Alle Daten aus den durchgeführten Prüfungen werden an die zuständigen Dienste der Independent State Revenue Administration übermittelt, um mögliche Steuerverstöße festzustellen. Influencer, die über eigene Verkaufswebsites verfügen und Fernverträge mit Verbrauchern abschließen und bei denen Verstöße festgestellt werden, unterliegen den im Verbraucherrecht vorgesehenen Verwaltungssanktionen.

Vorschau

Forschung in Europa

  • Von den 97 % der „Influencer“, deren Beiträge kommerzieller Natur sind, informieren nur 20 % den Verbraucher deutlich darüber, dass die Beiträge werblicher oder kommerzieller Natur sind.
  • 78 % der „Influencer“ üben kommerzielle Aktivitäten aus, aber nur 36 % von ihnen sind im Handelsregister ihres Landes eingetragen, soweit dies in den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen ist.
  • 30 % der „Influencer“ geben keine vollständigen Informationen über ihr Unternehmen an, wie etwa Handelsnamen, geografische Adresse, E-Mail-Adresse oder Registrierungsnummer.
  • 38 % nutzen in ihren Beiträgen keine speziellen Benachrichtigungstools, die auf Plattformen verfügbar sind, wie etwa den Indikator „Bezahlte Partnerschaft“ (zum Beispiel auf Instagram). Stattdessen wählen sie eine andere Formulierung wie „Zusammenarbeit“ (16 %), „Partnerschaft“ (15 %) oder andere, was im Allgemeinen auf die Unternehmen (Marken) zurückzuführen ist, mit denen sie zusammengearbeitet haben (11 %).
  • 40 % der „Influencer“ sorgen dafür, dass die kommerzielle Offenlegung in der gesamten kommerziellen Kommunikation sichtbar bleibt.
  • 34 % der „Influencer“ listen Offenlegungen so auf, dass sie sofort sichtbar sind, ohne dass der Verbraucher zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss, z. B. auf einen „Mehr lesen“-Indikator klicken oder zum Ende der Seite scrollen muss.
  • 40 % der Influencer präsentieren und bewerben ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen. Allerdings geben 60 % von ihnen keine klare und eindeutige Auskunft darüber, dass es sich hierbei um eine kommerzielle Tätigkeit und Werbung für die eigenen Produkte handelt.

Nach den Ergebnissen des EU-2023-Audits werden von 576 in der ersten Stufe überprüften „Influencern“ 358 Influencer „mit Bleistift genommen“ – eine weitere Untersuchung ihrer Aktivitäten durch die zuständigen Behörden ist auf Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze geplant der nationalen Ebene.



Source link